Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten der Fakultät, die Forschung und Lehre betreffen und für die nicht der Dekan, der Fakultätsvorstand oder die Leitung der den Fakultäten zugeordneten wissenschaftlichen Einrichtungen oder Betriebseinheiten zuständig sind. 

Dem Fakultätsrat gehören an:

  • kraft Amtes die Mitglieder des Fakultätsvorstandes (Dekanat) 
  • alle hauptamtlichen Professoren und Professorinnen der Fakultät
  • 4 Vertreter_innen des Wissenschaftlichen Dienstes
  • 3 Vertreter_innen der sonstigen Angestellten
  • 6 direkt gewählte Vertrer_innen der Studierenden

Quelle: (Verfasste Studierendenschaft)