Senat

Der Senat ist das zentrale Gremium der akademischen Selbstverwaltung. Er entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten von Forschung, Studium & Lehre.
Er besteht aus 35 Mitgliedern: 18 Profs, 3 wissenschaftliche Beschäftigte, 3 Promovierenden, 3 sonstige Beschäftigten, z.B. aus der Verwaltung, sowie 4 Studierende. Kraft Amt sind außerdem der Rektor und die Kanzlerin vertreten.

Aufgaben:

  • Wahl der haupt- und nebenamtlichen Rektoratsmitglieder
  • Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungsplänen
  • Stellungnahme zum Haushaltsentwurf oder Wirtschaftsplan, zu Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen und zu Funktionsbeschreibungen für Professor:innen stellen 
  • Beschlussfassung über Studiengänge, Hochschuleinrichtungen, Fachgruppen sowie gemeinsamen Einrichtungen und Kommissionen 
  • Beschlussfassung über die Grundordnung und sonstige Satzungen

 

Quelle: Verfasste Studierendenschaft