Der Senat ist das zentrale Gremium der akademischen Selbstverwaltung. Er entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten von Forschung, Studium & Lehre.
Er besteht aus 35 Mitgliedern: 18 Profs, 3 wissenschaftliche Beschäftigte, 3 Promovierenden, 3 sonstige Beschäftigten, z.B. aus der Verwaltung, sowie 4 Studierende. Kraft Amt sind außerdem der Rektor und die Kanzlerin vertreten.
Aufgaben:
- Wahl der haupt- und nebenamtlichen Rektoratsmitglieder
- Zustimmung zu Struktur- und Entwicklungsplänen
- Stellungnahme zum Haushaltsentwurf oder Wirtschaftsplan, zu Hochschulverträgen und Zielvereinbarungen und zu Funktionsbeschreibungen für Professor:innen stellen
- Beschlussfassung über Studiengänge, Hochschuleinrichtungen, Fachgruppen sowie gemeinsamen Einrichtungen und Kommissionen
- Beschlussfassung über die Grundordnung und sonstige Satzungen
Quelle: Verfasste Studierendenschaft